8

ADDITIVE Verhaltensrichtlinien

Stichworte: Gesetze & Steuern • Arbeitnehmer Rechte • Umweltschutz • Anti-Korruption • Spenden • Geschenke • Code of Ethics • Compliance

Die Entscheidungen und Aktivitäten aller Mitarbeiter, die für die ADDITIVE GmbH tätig sind, müssen stets von Objektivität und Integrität bestimmt sein und auf unsere drei Leitgedanken Kompetenz - Qualität und Kundenorientierung ausgerichtet sein.
» siehe Firmenprofil und -grundsätze

Diese Verhaltensrichtlinien werden von allen Mitarbeitern, Führungskräften und der Geschäftsleitung der ADDITIVE GmbH eingehalten und konkret umgesetzt.

1. Achtung der Gesetze und Steuerrichtlinien
Die Firma ADDITIVE GmbH steht dafür ein, das Geschäft verantwortungsvoll zu führen und dabei die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regeln der Länder, in denen sie tätig ist, zu beachten. Von jedem Mitarbeiter wird die Befolgung des anwendbaren Rechtes und der gesetzlichen Vorgaben und Vereinbarungen verlangt.
ADDITIVE führt seine zu zahlenden Steuern rechtzeitig und vollständig an die entsprechenden Behörden ab.

2. Einhaltung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte
Die Geschäftsleitung von ADDITIVE und die Führungskräfte verpflichten sich, die grundlegenden Arbeitnehmerrechte zu wahren.

3. Umwelt, Green Energy
Zu einer modernen Ingenieurdienstleistungsfirma gehört ebenfalls der verantwortungsvolle und schonende Umgang mit unseren Ressourcen sowie der eingesetzten Materialien. Nur der bewusste Umgang mit den Ressourcen erlaubt es uns, diese effizient einzusetzen und nutzbar zu halten, solange es wirtschaftlich sinnvoll ist. ADDITIVE Mitarbeiter verpflichten sich dem schonungsvollen, bewussten Umgang mit allen Ressourcen unter Einhaltung der Umweltschutzbedingungen.

4. Antikorruptionsrichtlinien
Die Anti-Korruptionsrichtlinie hat das Ziel, Interessenkonflikte zu vermeiden und hierdurch zur Bekämpfung von Korruption beizutragen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein einwandfreies Verhalten aller Mitarbeiter erforderlich. Dem liegt der Grundsatz zugrunde, dass Mitarbeiter, die für die ADDITIVE GmbH tätig sind, nicht zulassen dürfen, dass ihre persönlichen Interessen, auch nicht dem Anschein nach, mit den Interessen der Gruppe kollidieren.

4.1 Korrektes Verhalten bei Auftragsvergabe, Einkauf und Beschaffung
Unseren Mitarbeitern ist es untersagt, einem Geschäftspartner, einer Behörde oder deren Mitarbeitern für eine Bevorzugung bei der Auftragsvergabe oder Belieferung einen Vorteil anzubieten, zu versprechen, oder zu gewähren bzw. sich selbst für eine Bevorzugung eines Geschäftspartners, einer Behörde bei Belieferung oder Auftragsvergabe einen Vorteil versprechen zu lassen, zu fordern oder anzunehmen. Mit dem Ziel Interessenkonflikte zu vermeiden ist in diesem Zusammenhang auch die ISO9001-Richtlinie zum Beschaffungswesen und der Lieferantenauswahl zu berücksichtigen.

4.2 Verantwortungsbewusster Umgang mit Geschenken und sonstigen Zuwendungen

4.2.1 Geschenke
Geschenke sind alle Zuwendungen von Wert, die durch Dritte bzw. an Dritte gegeben werden. Zu unterscheiden ist zwischen Geld- und Sachgeschenken. Jegliche Geldgeschenke sind ungeachtet des Wertes, der Form und Währung unzulässig. Geldgeschenke sind Beträge in jeder Form und Währung. Hierzu zählen Bargeld-Geschenke oder entsprechende Geschenke wie beispielsweise Wertpapiere, Geschenk-Zertifikate oder Rabatte auf Waren bzw. Dienstleistungen, die der allgemeinen Öffentlichkeit oder den Mitarbeitern nicht zur Verfügung stehen.
Sachgeschenke dürfen von Mitarbeitern von ADDITIVE GmbH grundsätzlich nicht gegeben oder angenommen werden. Sachgeschenke sind jegliche Gegenstände von Wert, einschließlich Werbegeschenke. Ausgenommen von diesem grundsätzlichen Verbot sind angemessene, dienstlich veranlasste Sachgeschenke, deren Annahme den Empfänger nicht in eine verpflichtende Abhängigkeit bringt. Bei Nehmer und Geber muss jeglicher Anschein der Unredlichkeit oder Unkorrektheit vermieden werden. Bei einem Wert über Euro 35,-- pro Person und dienstlichem Anlass gilt dieser Anschein als nicht mehr gewahrt. Geschenke mit einem Wert über Euro 35,-- dürfen daher grundsätzlich nicht angenommen bzw. angeboten werden. Allerdings muss auch unterhalb von 35,-- Euro in jedem Einzelfall abgewogen werden, ob ein der Situation angemessenes Sachgeschenk vorliegt oder bereits eine Interessenkollision durch die Annahme bzw. Abgabe des Geschenks gegeben ist. Hierbei ist auch die Häufigkeit getätigter bzw. empfangener Geschenke aus derselben Quelle ein zu berücksichtigender Abwägungsfaktor. Im Zweifelsfall ist die Geschäftsleitung zu informieren.

4.2.2 Sonstige Zuwendungen
Sonstige Zuwendungen von Dritten bzw. an Dritte, wie beispielsweise Geschäftsessen, Unterhaltung bzw. damit einhergehende Übernachtungskosten sind nur zulässig, sofern sie dienstlich begründet und veranlasst sind. Sie müssen in jeglicher Hinsicht in einem angemessenen Verhältnis zum dienstlichen Anlass stehen. Eine verpflichtende Abhängigkeit bzw. der Anschein von Unredlichkeit oder Unkorrektheit des Beschenkten bzw. des Schenkenden darf nicht erzeugt werden. Unzulässige Zuwendungen sind unmittelbar abzulehnen. In Zweifelsfällen ist der Vorgesetzte zu informieren und die Entscheidung bei der Geschäftsleitung einzuholen.

4.2.3 Klare Trennung von Geschäfts- und Privatbereich
Sofern Sachgeschenke oder Zuwendungen in einem Umfeld getätigt bzw. angenommen werden, in dem sich Geschäftliches und Privates so vermischen, dass eine genaue Trennung nicht möglich ist, sind die Kosten für Zuwendungen und Geschenke komplett privat zu übernehmen.

4.3 Spenden und Sponsoring
Spenden und Sponsoring werden ausschließlich durch die Unternehmensleitung von ADDITIVE GmbH geregelt. Sowohl Spenden- als auch Sponsoringaktivitäten müssen so gestaltet sein, dass diese Interessenkonflikte vermeiden und damit zur Bekämpfung von Befangenheit und Korruption beitragen.

5. Gesundheitsschutz und Sicherheit der Mitarbeiter
Die ADDITIVE GmbH ist sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Menschen bewusst. Dazu verpflichtet sich die Geschäftsleitung von ADDITIVE zusammen mit ihren Führungskräften, in Form von Gesundheitsprogrammen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes.

6. Gleichbehandlung der Mitarbeiter/Innen in Bezug auf Vergütung
ADDITIVE zahlt seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den jeweiligen vergleichbaren Positionen mit gleichem Erfahrungsstand eine leistungsbezogene Vergütung unabhängig von deren Geschlecht und Alter.

7. Verbot von Kinderarbeit
Es dürfen ausschließlich Arbeitskräfte beschäftigt werden, die mindestens 15 Jahre alt sind und die geforderten Fähigkeiten und Vorkenntnisse haben.

8. Lieferanten
Für die von ADDITIVE angebotenen Produkte gibt es bei mehr als 90 % aller Geschäfte jeweils nur einen Lieferanten, der gleichzeitig der Hersteller ist. Die Hersteller haben sich in unserem Markt gewissermaßen an
ADDITIVE gebunden und umgekehrt. Dies hat zur Folge, dass wir sehr eng mit dem jeweiligen Hersteller zusammenarbeiten müssen. Eine Option zum Lieferantenauswahl besteht demnach nicht. Trotzdem führt ADDITIVE - in Rahmen von ISO9001-Reviews - regelmäßig eine Bewertung seiner Lieferanten durch, um die Prozesse zu optimieren.

9. Meldung von Interessenkonflikten
Die ADDITIVE Geschäftsleitung verpflichtet alle ihre Mitarbeiter, Interessenkonflikte ihrem Vorgesetzten umgehend mitzuteilen. Dazu gehören auch jene Konflikte, in die sie unbeabsichtigter Weise aufgrund dienstlicher oder persönlicher Beziehungen zu Kunden oder externen Dienstleistern geraten.

» mehr über ADDITIVE als Unternehmen, weiter zum Firmenprofil

ADD_Compl_Rev2_2014